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Geschichte des Herrenhaus Besitzes im Baltikum |
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Mit dieser gesetzlichen Grundlage wurde das Interesse zur Güterentwicklung im späten Mittelalter geweckt und der Grundstein des Herrenhaus Besitzes im Baltikum gelegt. Das Recht auf Gütereigentum durch die "Jungingsche Gnade" (auch Harrisch-Wierisches Recht) weckte das Interesse bei den Vasallen und der baltischen Ritterschaft, das Lehnsrecht zu reformieren. Der Erzbischof von Riga, Sylvester Stodewäscher, erließ zum Beginn der Neuzeit im Jahre 1457 die "Sylvestersche Gnade" die im wesentlichen der "Jungingschen Gnade" entsprach. Im 16. Jahrhundert gab es im Baltikum nach dem Livländischen Krieg (1558-1583) große landesherrliche Veränderungen. Viele der steinernen Festungen waren nur noch Ruinen und der Bau von Gutshöfen - speziell das Rittergut - rückte in den Mittelpunkt der Herrenhaus-Entwicklung und Geschichte in der Neuzeit. Durch die Zerschlagung des Ordensstaates gab es im Baltikum drei neue Herren: Polen, Dänemark, Schweden. Während im polnischen Sektor (Livland bis 1629, Kurland bis 1795) eine sehr wechselhafte Belehnung stattfand, bestätigte Dänemark in seinem Bereich (Ösel bis 1645) das "Sylvestersche Gnadenrecht" auf Gütereigentum. Im schwedischen Sektor (Estland) wurden verschiedene Lehensrechte für die Herrenhäuser eingeführt. Diese galten nach der Übernahme auch in Livland (ab 1629) und Ösel (ab 1645). Verdiente Personen wurden nach dem Norrköpingschen Beschluss belehnt. Die Grundsätze dieses Rechtes waren, dass der Vasall keine Abgaben zu entrichten hatte, aber ein Verkauf vom Herrenhaus nicht erlaubt war. Die Inhaber der Güter, die nach der "Sylversterschen Gnade" oder "Jungingschen Gnade" belehnt waren, behielten dieses Lehnsrecht. Um die kriegsstrapazierte Staatskasse wieder zu füllen und um den Absolutismus durchzusetzen, wurde vom schwedischen Reichstag 1655 die Güterreduktion beschlossen. 5/6 der bebauten Fläche Livlands und über die Hälfte Estlands wurden verstaatlicht. Ösel wurde von der Güterreduktion weniger scharf getroffen. Die aus der Verpachtung der baltischen Herrenhäuser erzielten Einnahmen beliefen sich auf ca. 1/4 der schwedischen Gesamteinnahmen. Der Ausbruch des Grossen Nordischen Krieges 1700 um die Vorherrschaft im Ostseeraum zwischen Schweden und Russland verhinderte die vollständige Durchführung der Güterreduktion. Im Protokoll des "Frieden von Nystad" musste Schweden 1721 Livland, Estland und Ösel an Russland abtreten unter der Bedingung, dass alle bisherigen Rechte und Privilegien des Adels erhalten blieben. Schweden verlor seine Großmachtstellung und die Güterreduktion wurde rückgängig gemacht. Im "Gnaden Manifest" 1783 wurde die unbeschränkte Vererbbarkeit aller Güter und Herrenhäuser festgelegt. 1913 gab es allein in Estland 1.245 alte Herrenhäuser. Viele dieser architektonischen Sehenswürdigkeiten und Paläste in der estnischen Landschaft haben stürmische Zeiten überdauert und tragen die Erinnerung an die Vergangenheit mit sich. Nachfolgend einige alte Herrenhäuser und Schlösser der Familie von Stackelberg in Estland, die sich aufgrund von Verkauf oder Enteignung nicht mehr im Familienbesitz befinden:
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