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Reichsgraf Otto Magnus von Stackelberg (1736 - 1800)

 
 

 

Otto Magnus Graf Stackelberg (Empire Count)

 

Kammerherr, kaiserlich-russischer Sondergesandter und Reichsgraf

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Am 07.02.1736 wurde Otto Magnus von Stackelberg als Sohn des Generalmajor Otto Magnus von Stackelberg und Anna Magdalena von Bellinghausen in Estland geboren.

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Kaiserin Katharina II.  die Grosse

Kaiserin Katharina II.
(1729-1796)

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Im Alter von 30 Jahren wurde Otto Magnus russischer Gesandter am spanischen Hof. Dieses Amt führte er von 1766-1772.

1771 wurde Otto Magnus Wirklicher Kammerherr* der berühmten Kaiserin von Russland Katharina II. (Katharina die Grosse).

Von 1772-1790 war Otto Magnus kaiserlicher Sonder-Gesandter in Warschau.

Für seine Verdienste wurde Otto Magnus von Kaiser Joseph II. von Deutschland zum Reichsgraf** ernannt.

Von 1791-1793 war Otto Magnus Abgeordneter in Schweden.

Reichsgraf Otto Magnus von Stackelberg war Herr auf Pühs (Püssi), Hirmus (Hirmuse), Woroper, Kochtel (Kohtla), Paggar (Pagari), Aggimal (Hagemäe), Klein-Pungern (Väike-Pungerja), Klein-Soldina (Väike-Soldina), Neu-Wartz, Satzo (Satsu), Errides (Ereda) und Ibden (Ibdeni in Kurland) im Baltikum.

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Kaiser Joseph II. von Österreich

Kaiser Joseph II.
(1741-1790)

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*  Der Kammerherr (englisch: Chamberlain, Lord-in-Waiting, französisch: Chambellan) war ein vornehmes Amt an einem kaiserlichen oder großem fürstlichen Hof, dem die Aufsicht über die Privatgemächer eines Monarchen (Fürst, König, Kaiser) anvertraut war. Die Bezeichnung Kammerherr wurde aber auch als reiner Titel für hochgestellte, meist adlige, Persönlichkeiten verwendet. Äußeres Abzeichen des Kammerherrn war ein silberner, goldener oder vergoldeter Schlüssel, der am Lendenknopf seines Kleides mit einem Band angeheftet war. Die Pflichten des Kammerherren waren von Hof zu Hof verschieden und änderten sich von Zeit zu Zeit. Die (Sekretärs-) Dienste für den Herrscher mußten monatlich oder wöchentlich erfolgen, wie z.B.

  • zeremonielle Mitwirkung beim An- und Auskleiden,

  • Begleitung bei Ausfahrten, Ausritten und Reisen,

  • Organisation von Privataudienzen und Entgegennahme von Anträgen, Bittschriften und Eingaben,

  • Bedienung des Fürsten, Königs, Kaisers beim Essen an der Tafel,

  • Teilnahme an höfischen Gesellschaftsspielen mit dem Herrscher und dessen Gästen oder

  • Überbringung von Beileidsbekundungen, Botschaften, Gratulationen an andere Höfe als einfacher, diplomatischer Gesandter.

An einem großen Hof unterstand der Kammerherr dem Hofmarschall oder dem Oberkammerherrn. Dem Kammerherren untergeordnet war der Kammerjunker. Der Titel Kammerherr wurde üblicherweise Personen verliehen, die bereits einen anderen hohen Rang bekleideten.

** Der Adelstitel "Reichsgraf" bezeichnet einen Herrscher einer reichsunmittelbaren, nur dem Kaiser unterstellten Grafschaft. Reguläre Erhebungen in den Grafenstand, die nicht durch den Kaiser vorgenommen wurden, galten für die Grafen grundsätzlich nur auf den Ländereien des adelnden Landesherrn. Demgegenüber war eine Erhebung in den Reichsgrafenstand durch den Kaiser, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, im ganzen Reich anerkannt. Die Reichsgrafen genossen somit gegenüber den normalen Grafen eine Sonderstellung. Als Herrschertitel zählen der Reichsgraf und der Graf zum sog. Hohen Adel, während die Adelstitel Baron und Freiherr zum sog. Niederen Adel zählen.

 

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