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Baltischer Adel und die Adelsgeschlechter

 
 

 

Das Stackelbergsche Adelsgeschlecht und die Adelsmatrikel

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Stammwappen

Wappen des Adelsgeschlechts "Derer von Stackelberg".
Anmerkung: Unter dem Menüpunkt "Wappen" finden Sie auch heraldische
Beispiele historischer Familienwappen und eine kleine Einführung in die Heraldik.

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Von 1561 nach dem Ende der Herrschaft des Deutschen Ritterordens bis zum Ende des Ersten Weltkriegs 1918 wurde das Baltikum von den vier Ritterschaften in den historischen Gebieten Kurland, Livland, Ösel (Saaremaa) und Estland regiert. Diese standen in den verschiedenen Epochen im Wechsel unter dänischer, polnischer, schwedischer und zuletzt unter russischer Oberhoheit.

Die Ritterschaften rekrutierten sich überwiegend aus Adeligen deutscher Herkunft, die mit dem Deutschen Orden oder der Hanse ins Baltikum gekommen waren.

Die Ritterschaft und die Adelsgeschlechter waren während der verschiedenen Oberhoheiten bestrebt, sich vom sog. Beamtenadel abzugrenzen.

Aus diesem Grund wurden die Adelsmatrikel (Adelsbücher, Geschlechtsregister) geschaffen. Dabei handelt es sich um amtlich geführte Verzeichnisse von Familiennamen, in die sich alle Adelsgeschlechter eines Landes mit Namen, Abstammung und Herkunft der Ahnen eintragen lassen mussten. Nicht eingetragene Familien wurden nicht als Adelige anerkannt.

Die Adelsmatrikel sollte die Adelsusurpierung (Adelsanmassung, Selbstadelung) verhindern.

Adelige und Adelsfamilien wurden in eine Matrikel nur aufgenommen, wenn sie ihren Adel* nachweisen konnte. Dieser Nachweis erfolgte durch Notorietät**, durch Diplome oder sonstige Urkunden. In Livland und auf Ösel musste ein Adeliger darüber hinaus auch Gutsbesitzer sein (ein Rittergut besitzen).

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* Anmerkung: Unter "Adel" (von althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) versteht man eine ehemals priviligierte, bedeutende und herrschende Klasse, deren Zugehörigkeit sich durch Geburt, Leistung oder Besitz begründete. Der Adel wies besondere Lebensformen und einen hochentwickelten Standesethos auf.

** Anmerkung: Der Begriff "Notorietät" (Offenkundigkeit oder Notority) in der Genealogie stammt von dem lateinischen Satz "Notorium est, quod omnes sciunt" aus dem Mittelalter ab: "Notorisch ist eine Tatsache, die allen bekannt ist". Danach konnte der Adel durch Allbekanntheit bewiesen werden.

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In den historischen Landschaften des Baltikums etablierten die Ritterschaften die Matrikel der Adelsgeschlechter wie folgt:

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  • Livländische Ritterschaft: 1747.

  • Estländische Ritterschaft: 1756.

  • Kurländische Ritterschaft: Sie bestand ursprünglich aus zwei Ritterschaften. Adelige wurden in das sog. "Ritterbuch" von 1620 bis 1642 eingetragen vor speziellen Gerichten, den Ritterbanken. 1809 wurden die Ritterschaften in einer Ritterschaft vereinigt. 1841 wurde die kurländische Matrikel erneuert.

  • Oeselsche Ritterschaft: 1741.

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Insgesamt wurden in die vier Matrikeln der baltischen Ritterschaften 753 Adelsgeschlechter mit Namen eingetragen, von denen heute schätzungsweise noch 320 Geschlechter im Mannesstamm* blühen.

Der Familienname Stackelberg wird in der Ahnenforschung erstmalig im Spätmittelalter urkundlich erwähnt bei Heinrich von Stackelberg.

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Anmerkung: Unter dem Mannesstamm sind alle rechtmässigen Nachkommen zu verstehen, die entweder selbst Männer sind oder unmittelbar von einem Mann abstammen. Alle Ahnen, die den gleichen Familiennamen und das gleiche Wappen tragen im Mannesstamm des Stammvaters, bilden ein Geschlecht im genealogischen Sinn.

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Die vier Ritterschaften des deutsch-baltischen Adels hatten jeweils ein eigenes Ritterhaus.

Das Ritterhaus als Körperschaft in der Neuzeit geht zurück auf König Gustav II. Adolf von Schweden. Er versöhnte 1626 den baltischen Adel durch die "Ritterhausordnung" mit der schwedischen Krone.

Die Ritterhausordnung schuf im Baltikum drei Ordnungen mit der Ritterschaft als ersten Stand (höhere Adelsgeschlechter), dem niederen Adel als zweiten und dem Bürger- und Bauernstand als dritten Stand.

Die Ritterhausordnung erhöhte die Mitwirkung der Stände an der Reichsverwaltung, bewahrte aber zugleich der schwedischen Krone die Entscheidung über die Beschlüsse der getrennt beratenden Stände.

Der baltische Adel übernahm dafür einen Teil der Kriegssteuern und diente dem König im Krieg und Frieden mit Aufgebot aller Kräfte. Jeder Gutsbesitzer war Mitglied des Landtages.

 

Haus der baltischen Ritterschaften:

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König Gustav II. Adolf von Schweden

Gustav II. Adolf (1594
-1632), schwedischer
König von 1611-1632

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Die Adelsgeschlechter und Ritterschaft hatten ihr Ritterhaus

  • in Livland in Riga,

  • in Estland in Reval (das heutige Tallinn) auf dem Domberg,

  • in Kurland in Mitau (das heutige Jelgava) und

  • auf Ösel in Arensburg (Kuressaare) in der berühmten, mittelalterlichen Bischofsburg.

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Anmerkung: Unter dem Menüpunkt "Persönlichkeiten" finden Sie berühmte, bedeutende, bekannte Ahnen und Namen der Familie in der Ahnenforschung sowie Adelige, Fürsten, Könige und Kaiser im jeweiligen Zeit-Umfeld mit einer Erwähnung und Erklärung der verschiedenen Adelstitel: sog. Hoher Adel (Graf, Reichsgraf) und sog. Niederer Adel (Baron, Freiherr).

 

Verschiedene Empfehlungen zur Ahnen-Forschung, Genealogie, baltische Informationen, Verbände und sonstige Webseiten:

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